Datenschutz im Onoo-Alpha-Test
Stand: 19. Oktober 2026
Worum es hier geht
Diese Erklärung beschreibt, was mit euren Daten im Onoo‑Alpha‑Test geschieht: bei der Bewerbung, bei der Einwilligung und während das Gerät bei euch zu Hause steht. Sie ist bewusst konkret — beim letzten Punkt geht es um Sprache in eurem Zuhause und um euer Kind.
Alles Allgemeine — wer wir sind, wie unser Server betrieben wird, wie wir Mails verschicken und welche Rechte ihr habt — steht in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung. Sie gilt auch hier; diese Seite ergänzt sie um das, was nur im Alpha-Test anfällt.
Leihgabe, Sicherheitshinweise und was sonst im Test gilt, stehen in den Testbedingungen.
Verantwortlich
YLAB GmbH, Am alten Güterbahnhof 33, 50825 Köln
hallo@onoo.kids
Unseren Datenschutzbeauftragten erreicht ihr unter datenschutz@y-lab.ai.
Aufruf dieser Seite
Unser Server verarbeitet dabei technisch notwendige Verbindungsdaten: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Browsertyp und Betriebssystem. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Diese Protokolle werden kurzfristig gespeichert und automatisch gelöscht.
Der Server steht bei der Hetzner Online GmbH in Nürnberg, die Sicherungskopien in Falkenstein — beides Deutschland. Es besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Sicherungskopien sind verschlüsselt; was wir löschen, verschwindet daraus spätestens nach sechs Monaten, wenn die ältesten Kopien überschrieben werden. Bis dahin nutzen wir sie nur, um nach einem Ausfall den Server wiederherzustellen. Wir setzen keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste ein und binden keine Inhalte von Dritten nach; auch die Schriftarten liefern wir selbst aus.
Eure Bewerbung
Bewerbt ihr euch als Testfamilie, verarbeiten wir euren Namen, eure E-Mail-Adresse, die gewählte Zielgruppe und eure Antworten aus dem Fragebogen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — die Anbahnung eurer Teilnahme. Wir nutzen die Angaben, um die Testrunde zusammenzustellen und mit euch Kontakt aufzunehmen, für nichts sonst.
Damit wir euch erreichen, führen wir euch mit Name, E-Mail-Adresse und Zielgruppe als Kontakt in unserer Bewerberliste bei Brevo (Sendinblue GmbH, Berlin), unserem Auftragsverarbeiter für E-Mails. Wollt ihr zusätzlich Neuigkeiten zu Onoo, setzt ihr dafür ein eigenes, freiwilliges Häkchen. Diese Anmeldung wird erst wirksam, wenn ihr den Link in der Bestätigungsmail anklickt (Double-Opt-in); Rechtsgrundlage ist eure Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Abmelden könnt ihr euch jederzeit über den Link in jeder E-Mail.
Eure Bewerbung und den Eintrag in der Bewerberliste löschen wir spätestens zum Ende der Testphase am 31. Dezember 2027 – auf Wunsch jederzeit früher, eine kurze Mail genügt.
Eure Einwilligung
Werdet ihr ausgewählt, holen wir vor der Übergabe eure Einwilligung ein. Dabei speichern wir: Name und E-Mail-Adresse der sorgeberechtigten Person, auf Wunsch die einer zweiten, die Angabe, ob alleiniges Sorgerecht besteht, den Vornamen eures Kindes, welchen einzelnen Abschnitten ihr zugestimmt habt, wann, und welcher Fassung der Erklärung.
Rechtsgrundlage ist eure Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für die Daten des Kindes zusätzlich Art. 8 DSGVO. Die Angabe zum Sorgerecht, Zeitpunkt und Fassung dienen allein dem Nachweis, dass die Einwilligung wirksam erteilt wurde — das verlangt Art. 5 Abs. 2 DSGVO von uns.
Den Wortlaut, dem ihr zustimmt, findet ihr jederzeit in der Einwilligungserklärung.
Das Gerät bei euch zu Hause
Das Gerät meldet sich regelmäßig bei uns. Dabei verarbeiten wir eine Gerätekennung, technische Messwerte — Akkustand, Funkstärke, Speicher, Laufzeit, Betriebszustand — und die ungefähre Region, also Stadt und Land, ermittelt aus der IP-Adresse über eine Datenbank auf unserem eigenen Server. Die IP-Adresse selbst speichern wir nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Tests und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Betrieb und Wartung.
Diese Messwerte löschen wir automatisch: Statusmeldungen nach 14 Tagen, Detailmessungen nach einem Tag.
Mitschriften des Gesprochenen
Mitschriften entstehen nur, wenn ihr dem ausdrücklich zugestimmt habt. Sie halten fest, wer etwas gesagt hat und was gesagt wurde. Für die Teilnahme am Alpha-Test braucht es dieses Einverständnis, ebenso wie für Gedächtnis und Audioaufnahmen: Die Auswertung der Gespräche ist der Zweck des Tests.
Wir verwenden sie ausschließlich, um auszuwerten, wie gut das Gerät versteht, und es darauf einzustellen. Genau dafür gibt es die Testphase. Rechtsgrundlage ist eure Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 8 DSGVO.
Wir bewahren Mitschriften für die Dauer der Testphase, längstens bis zum 31. Dezember 2027, auf und löschen sie danach. Wir geben sie nicht an Dritte weiter, verkaufen sie nicht und nutzen sie nicht für Werbung.
Die Gespräche selbst
Damit Onoo antworten kann, geht das Gesprochene über unseren Gesprächsdienst an Google Gemini (Google LLC, USA). Unser Gesprächsdienst läuft auf unserem eigenen Server bei Hetzner in Deutschland; er reicht Ton und Text in Echtzeit weiter und behält davon nur, was in den Abschnitten zu Mitschriften, Gedächtnis und Audioaufnahmen steht — und nur, wenn ihr dem zugestimmt habt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Tests.
Dabei werden Daten in die USA übermittelt. Grundlage ist das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO), ergänzend die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 DSGVO) im Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google. Wir nutzen Gemini über einen bezahlten Zugang; weder wir noch Google nutzen die Gespräche, um KI-Modelle zu trainieren. Das ist beim fertigen Onoo nicht das Ziel; im Alpha-Test ist es der Stand, und wir sagen es euch, statt es zu verschweigen.
Wenn Kinder sich abwechseln
Damit Onoo merkt, dass mitten im Gespräch ein anderes Kind spricht, vergleicht unser Server während eines laufenden Gesprächs den Klang der Stimmen miteinander. Dafür entstehen kurzzeitig Zahlenwerte zum Klang einer Stimme; sie liegen nur im Arbeitsspeicher, werden nie gespeichert und mit dem Ende des Gesprächs gelöscht. Onoo erkennt ein Kind dadurch nicht wieder — nicht im nächsten Gespräch und nicht auf einem anderen Gerät —, und ein Name kommt nur daher, dass ein Kind ihn selbst sagt. In der Mitschrift steht dann höchstens „Stimme 1“ oder „Stimme 2“ und der Name, den das Kind genannt hat.
Was Onoo sich merkt
Mit eurem ausdrücklichen Einverständnis, das für die Teilnahme am Alpha-Test nötig ist, merkt sich Onoo ein paar feste Dinge über eure Familie, damit er nicht jedes Mal bei null anfängt: Vornamen und Alter der Kinder, Geschwister, Haustiere, Interessen, ein laufendes Spiel und Themen, die er meiden soll. Mehr nicht — kein freier Text, keine Gesprächsprotokolle.
Dafür wertet ein Programm auf unserem Server nach jedem Gespräch die Mitschrift mit Google Gemini aus und löscht die Mitschrift danach. Gesundheitliches, Adressen und Streit zu Hause werden nicht übernommen. Ein Eintrag wirkt erst, wenn Onoo ihn mindestens zweimal gehört hat. Wir können jeden Eintrag einsehen und löschen; auf Wunsch zeigen wir euch, was Onoo über euch weiß.
Rechtsgrundlage ist eure Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 8 DSGVO. Die Einträge bleiben für die Dauer der Testphase, längstens bis zum 31. Dezember 2027. Widerruft ihr, löschen wir sie sofort.
Audioaufnahmen
Mit eurem ausdrücklichen Einverständnis, das für die Teilnahme am Alpha-Test nötig ist, speichern wir die Sprachaufnahmen eures Kindes — jede Äußerung als eigene Datei, und nur die Seite eures Kindes, nicht Onoos Antworten. Wir nutzen sie ausschließlich, um die Spracherkennung an echten Kinderstimmen zu verbessern.
Die Aufnahmen werden verschlüsselt übertragen und liegen in einem nicht öffentlichen Speicher bei Hetzner in Falkenstein (Deutschland). Rechtsgrundlage ist eure Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 8 DSGVO. Wir bewahren sie längstens bis zum 31. Dezember 2027 auf; widerruft ihr, löschen wir alle Aufnahmen eures Geräts sofort.
Widerruf
Ihr könnt jede Einwilligung jederzeit widerrufen – eine Mail an alpha@onoo.kids genügt. Der Widerruf gilt ab sofort: das Gerät zeichnet nichts mehr auf, und die bis dahin entstandenen Mitschriften, Gedächtniseinträge oder Audioaufnahmen eures Geräts — je nachdem, was ihr widerruft — löschen wir. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Widerruft ihr Mitschrift, Audioaufnahmen oder Gedächtnis, endet eure Teilnahme am Alpha-Test.
Wer eure Daten sonst noch sieht
Außer unseren Auftragsverarbeitern niemand: Hetzner für den Betrieb des Servers und des Speichers für Audioaufnahmen, Brevo (Sendinblue GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin) für den Versand unserer E-Mails und unsere Kontaktlisten — beide mit Verträgen nach Art. 28 DSGVO und mit Verarbeitung in der Europäischen Union — sowie Google (Google LLC, USA) für die Gespräche selbst und die Auswertung fürs Gedächtnis, wie oben beschrieben. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Eure Rechte
Ihr habt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine Nachricht an hallo@onoo.kids genügt; wir antworten innerhalb eines Monats.
Ihr könnt euch außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.